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Aktuelle Einkommensüberprüfung für die Anpassungen der Elternbeiträge in den Kitas

30.01.2023

Informationsschreiben

an alle Eltern, deren Kind eine Kindertagesstätte/Tagespflegestelle des Amtes Brück besucht

 

 

Sehr geehrte Eltern,

 

Sie wurden bereits darüber informiert, dass auf Grundlage der Änderung des Kitagesetzes des Landes Brandenburg im Rahmen des Brandenburg-Paketes der Elternbeitrag für die Kindertagesbetreuung Ihres Kindes rückwirkend zum 01.01.2023 neu berechnet werden muss.

Parallel dazu werden in den jeweiligen Gemeinden neue Elternbeitragssatzungen in Kraft treten.

Für die Anpassungen der Elternbeiträge ist es erforderlich, eine aktuelle Einkommensüberprüfung durchzuführen.

 

Die Angaben zum Elterneinkommen sind durch geeignete Kopien schriftlicher Belege nachzuweisen. Ausgeschlossen sind Familien, deren Kinder sich im letzten Kita-Jahr befinden.

Geeignete Nachweise bei Nichtselbständigen sind z. B. aktuelle Verdienstbescheinigungen oder Jahressteuerbescheide, bei Selbständigen der aktuelle Einkommenssteuerbescheid oder die schriftliche Auskunft des Steuerberaters.

Höhere Werbungskosten z. B. Fahrkosten, sind gesondert nachzuweisen.

 

Die Bemessungsgrundlagen für die Festsetzung des Elternbeitrages werden nach Beschlussfassung und Veröffentlichung der überarbeiteten Elternbeitragssatzungen (je Gemeinde) auf der Amtsseite des Amtes Brück veröffentlicht.

 

Das zeitliche Verfahren zur Festlegung des aktuellen Elternbeitrages ist vom Land Brandenburg vorgegeben. Die Vergleichsbetrachtungen sollen bis zum 28.02.2023 für die rückwirkende Neuberechnung des Elternbeitrages zum 01.01.2023 abgeschlossen sein.

 

Wir bitten Sie daher, bis spätestens zum 03.02.2023 die Erklärung (unten verlinkt) und die entsprechenden Einkommensnachweise im verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Einkommensüberprüfung KITA“ im Amt Brück – Kitaverwaltung, Ernst-Thälmann-Str. 59 - abzugeben.

Gern können auch die Unterlagen per E-Mail () zugeschickt werden.

 

Sollte dem Amt Brück kein Nachweis der Einkommensverhältnisse bis zum 03.02.2023 vorliegen, wird der höchste Elternbeitrag festgesetzt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständen Kitasachbearbeiterinnen des Amtes Brück.

 

Ansprechpartner:

 

Kita „Regenbogen“ in Borkwalde, Kita „Storchennest“ in Planebruch, Kita „Rappelkiste“ in Linthe

Frau Tietz 033844/62-153

 

Kita „Planegeister“ in Brück

Frau Händschke 033844/62-154

 

Kita „Kleine Strolche“ in Golzow, Hort Golzow, Kita „Sonnenschein“ in Borkheide

Frau Wegner 033844/62-156

 

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir den Elternbeitrag zunächst vorläufig i.H. der aktuell gültigen Elternbeitragstabelle festsetzen. Sobald die neuen Elternbeiträge beschlossen wurden, erfolgt ggf. eine endgültige Festsetzung und Nachberechnung mit Wirkung zum 01.01.2023.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

Nissen

Fachbereichsleiter Ordnung und Soziales

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Unten finden Sie den Elternbrief als pdf sowie die Tabelle zum Einkommensnachweis.

Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.

 

Bild zur Meldung: Aktuelle Einkommensüberprüfung für die Anpassungen der Elternbeiträge in den Kitas